Die wesentlichen Fragen zu Mediation
Ablauf eines Mediationsverfahrens
Nachdem wir die für gut und richtig empfunden Lösungsoptionen noch einmal auf Herz und Nieren geprüft haben (lassen), erarbeiten wir eine sogenannte Mediationsabschlussvereinbarung (“Abschlussphase”). Wie formal wir diese gestalten, besprechen wir im Einzelfall. Unsere Möglichkeiten reichen vom einfachen Fotoprotokoll über einen rechtlich bindenden Vertrag bis hin zum – je nach weiterer Ausgestaltung und Beurkundung – gerichtlich vollstreckbaren Vertrag.
Im Einzelfall werden wir natürlich immer abwägen, welche nächsten Schritte passend sind. Ich werde stets sehr sorgfältig darauf achten, dass wir in allen Phasen gründlich arbeiten, alle Beteiligten mitgenommen werden und auch wirklich bereit für die Erarbeitung nachhaltiger Vereinbarungen sind.
Was ist Mediation
Link zum Mediationsgesetz
Warum Mediation
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Erhalt der Beziehung: Mediation zielt darauf ab, die Beziehung zwischen den Beteiligten zu erhalten. Auch wenn letztlich eine Trennung Gegenstand des Mediationsverfahrens ist, kann der Kontakt zu einem wertvollen Menschen dennoch (vielleicht in klar definierten Maße) aufrecht gehalten werden. In anderen Szenarien ermöglicht es die Mediation die Beziehung durch Bewältigung des Konflikt sogar wieder zu verbessern. Durch respektvollen Umgang miteinander und die Fokussierung auf gemeinsame Interessen können Beziehungen langfristig wieder gestärkt werden.
Im Gegensatz dazu kommt es bei Urteilen oft zu regelrechten Gesichtsverlusten der unterlegenen Partei. Dies beabsichtigt meistens auch die andere Partei nicht. Langfristig sinkt deshalb die Akzeptanz eines Urteil. - Vertraulichkeit: Mediation bietet einen geschützten Raum, der die Privatsphäre der Beteiligten schützt. Nach dem Mediationsgesetz unterliegen sowohl Mediator*innen als auch die am Verfahren beteiligten Personen einer Verschwiegenheitspflicht über das, was ihnen in Ausübung der Tätigkeit bzw. bei der Teilnahme des Verfahrens bekannt geworden ist. Dies fördert offene Kommunikation. Dadurch können wiederum besser informierte Entscheidungen getroffen werden. Im Gegensatz zu in aller Regel öffentlichen Gerichtsverfahren ermöglicht dies den Beteiligten, frei über ihre Bedenken und Interessen zu sprechen. Diese Diskretion erlaubt auch eine Konfliktlösung ohne Reputationsverlust.
- Selbstbestimmung: Die Beteiligten haben die Kontrolle über den Ausgang der Mediation. Sie arbeiten gemeinsam an einer Lösung, die ihren Interessen entspricht, anstatt eine Entscheidung von Dritten auferlegt zu bekommen. Niemand kann einen Konflikt so gut beurteilen, wie die Beteiligten selbst. Diese können für sich mithin auch die beste Lösung erarbeiten.
- Freiwilligkeit: Die Teilnahme an einer Mediation freiwillig, was bedeutet, dass alle Beteiligten sich bewusst dazu entscheiden an der Konfliktlösung zu arbeiten, die Chance haben, ihre Meinungen auszudrücken aber jederzeit die Möglichkeit haben das Verfahren zu beenden.
- Flexiblere und passendere Lösungen: In der Mediation werden kreative Lösungen entwickelt, die über traditionelle und pauschale rechtliche Ansätze hinausgehen können. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die für sie am besten funktionieren. Mediation bietet Flexibilität in Bezug auf den Prozess und die Lösung. Die Beteiligten können die Struktur und den Zeitplan der Mediation an ihre Bedürfnisse anpassen und haben die Freiheit, verschiedene Optionen zu erkunden.
- Zeit- und kosteneffizient: Mediation ist in der Regel schneller und kostengünstiger als gerichtliche Verfahren. Da die Beteiligten direkt miteinander arbeiten, können sie den Prozess steuern und unnötige Kosten vermeiden.
- Verbindlichkeit: Eine in Form einer Mediationsabschlussvereinbarung vereinbarte Lösung ist grundsätzlich ein rechtlich bindender Vertrag. Dieser kann Gegenstand eines Klageverfahrens werden, Schadenersatzansprüche auslösen oder Rechtsgrundlage für einen im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollstreckbaren Titel sein.
- Kinderzentriert: In Fällen von Scheidung oder Trennung, in denen es um die Regelung von Sorgerechts- oder Unterhaltsfragen geht, kann die Mediation in besonderem Maße den Fokus auf das Wohl der Kinder legen. Indem die Eltern zusammenarbeiten, um ihre Interessen und Bedürfnisse abzustimmen, können sie eine Vereinbarung finden, die den Interessen der Kinder gerecht wird.
Wie arbeiten Mediator*innen
Das Wirken von Mediator*innen beruht im Wesentlichen auf drei Säulen:
Kommunikation
Struktur
Haltung
Mediator*innen sind im Rahmen des Konfliktes unparteiisch. Hinsichtlich der Konfliktbeteiligten sind Mediator*innen allparteilich. Das bedeutet, dass Mediator*innen inhaltlich absolut neutral, also objektiv und unvoreingenommen sind, keine Seite der Beteiligten bevorzugen und keine eigene Interessen am Konfliktausgang haben dürfen. Mediator*innen bringen auch keine inhaltlichen Lösungsvorschläge in die Mediation ein, um die Selbstbestimmtheit der Beteiligten nicht zu gefährden.
Allparteilichkeit bezieht sich darauf, dass Mediator*innen gleichermaßen allen Beteiligten eines Konflikts gegenüber gerecht handeln und sie gleichermaßen darin stärken, ihre jeweiligen Bedürfnisse und Interessen herauszuarbeiten und zu artikulieren. Die Allparteilichkeit des Mediators ist von großer Bedeutung, um einen Raum zu schaffen, in dem die Beteiligten offen und ehrlich ihre Bedürfnisse und Interessen ausdrücken können, ohne Angst vor Voreingenommenheit oder Benachteiligung zu haben. Es ist wichtig anzumerken, dass Allparteilichkeit nicht bedeutet, dass Mediator*innen keine Meinung haben dürfen oder keine Verantwortung für den Prozess tragen würden. Vielmehr geht es darum, dass sie persönliche Ansichten und Vorlieben beiseitelegen, um den Beteiligten dabei zu helfen, ihre eigenen Lösungen zu entwickeln und zu einer fairen und ausgewogenen Vereinbarung zu gelangen.